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  • St. Peter-Ording - Kitebuggy

Spaß auf drei Rädern

Sonne, Sand, endlose Weite... ein Kitebuggy durchquert lautlos die Idylle, angetrieben nur von der Naturkraft Wind. Diese träumerische Vorstellung ist die Krönung für Buggyfahrer in ihrem Sport. Wer einmal das Gefühl erlebt hat, nur eine Handbreit über den Strand zu fahren, den lässt es nicht wieder los. Hier am endlosen Sandstrand von St.Peter-Ording kann man diesem Reiz erliegen, mitten im Nationalpark Schleswig Holsteinisches Wattenmeer (UNESCO Weltnaturerbe). In vielen Ländern gibt es bereits nationale Verbände. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht diesem aufstrebenden Sport die notwendige organisatorische Basis und die zustehende Popularität zu verleihen. In Deutschland ist das die German Parakart Association Kitesailing e.V. In Zusammenarbeit mit dem Nationalparkamt und der Gemeinde St. Peter-Ording ist 2002 erstmals eine Möglichkeit geschaffen worden, offiziell in St. Peter-Ording Kitebuggy zu fahren. Ab 2012  wurde mit den zuständigen Stellen ein neuer Nutzungsvertrag geschlossen, sodass die Mitglieder des ortsansässigen Kitebuggyvereines (GPA e.V.) auch in Zukunft den wunder-schönen Strandabschnitt zwischen Ording und Bad nutzen können.  

Auf dem speziell ausgewiesenen Gelände zwischen der Badestelle Bad und der Badestelle Ording finden die Kitebuggypiloten erstklassige Bedingungen für ihren Sport. Wer das Kitebuggyfahren erlernen möchte kann sich an die ortsansässige Kitebuggyschule wenden.

 

St. Peter-Ording - Kitebuggy


Das Kitebuggyfahren am Strand von St. Peter-Ording ist unter folgenden Grundvoraussetzungen erlaubt:

  • Die Nutzung des Kitebuggygebietes ist ausschließlich Mitgliedern der GPA Kitesailing e.V. erlaubt, die im Besitz einer gültigen Fahrlizenz sind. Kitebuggyfahrer ausländischer, anerkannter, Verbände haben die Möglichkeit, bei der GPA einen Ausweis zur Gastnutzung zu beantragen.
  • Das Buggyfahren ist in St. Peter-Ording nur im entsprechend ausgewiesenen Gelände erlaubt. Der Bereich ist auf der Karte gekennzeichnet.
  • Es gilt die Helmpflicht.
  • Der Kitebuggyfahrer muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
  • Der Buggy ist mit drei gut sichtbaren Segelnummern markiert (links, rechts, hinten).
  • Jeder Kitebuggypilot informiert sich vor den Fahrten über das Fahrgebiet und die örtlichen Gegebenheiten.

Verhalten auf dem Fahrgelände

 

Allgemeines: 

Das freigegebene Gebiet darf ausschließlich mit gültiger Lizenz, Haftpflichtver-sicherung und Segelnummern (siehe unten) genutzt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Anzeige und empfindliche Geldbuße. Die Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording kann schon am Eingang zum Strand die Lizenzen überprüfen. Dazu sind auch so genannte Strandranger auf dem Strand unterwegs. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten, die Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording hält das Hausrecht am gesamten Strand.

 

Kennzeichnung der Buggys: 

Der Kitebuggy muss an beiden Seiten sowie hinten mit der Segelnummer (Schwarze Ziffern auf weißen Grund ) gekennzeichnet sein. Weiterhin wird eine gültige Jahresplakette an der rechten Segelnummer angebracht. Der Lizenzausweis muss mitgeführt werden, um auf Verlangen vorgezeigt werden zu können.

 

Grenzen: 

Das Fahren mit dem Buggy darf nur bei Tageslicht in dem ausgewiesenen Gebiet zwischen den Fußgängerbrücken "Köhlbrand" und "Bad" stattfinden. Die nördliche und südliche Grenze des Fahrgebietes ist mit Hinweisschildern gekennzeichnet. Richtung See gilt ein Sicherheitsabstand von 50 m zur oberen Flutgrenze (der höchste Wasserstand, den die Flut im Normalfall erreicht), da dort Spaziergänger gehen, und sich die Wassersportzone befindet. Bei erhöhter Flut, oder hohem Fußgängeraufkommen ist der einzuhaltende Abstand natürlich größer, Sicherheit geht vor! Zur Dünenkante gilt ein Abstand von 100 m, um die Dünenvegetation und Tiere zu schützen. Weiterhin nutzen Versorgungsfahrzeuge die Dünenseite als Fahrstrecke.

Die genannten Abstände gelten natürlich nicht nur für das Buggyfahren, sondern auch für Materialaufbau und Lagern. Aus Sicherheitsgründen, und um sich nicht gegenseitig zu behindern, sollte man sein Material am Rand (möglichst Richtung Norden, parallel zum Köhlbrandsteg) unter Einhaltung der oben genannten Abstände aufbauen.

 

Helmpflicht: Im Buggy herrscht Helmpflicht.

 

Kitelandboarden:

Das Fahren mit Kitelandboards (ATB- oder Mountainboards) ist seitens der Behörden untersagt.

Zuwiderhandlungen können Anzeigen und Geldbußen nach sich ziehen.

 

 

Parken:  Vom 15. März bis 31. Oktober kann der Strandparkplatz Ording (Strandüberfahrt Ording) genutzt werden. Das Equipment muss von der Südseite des Parkplatzes um den Köhlbrandsteg zum Kitebuggygelände transportiert werden. Außerhalb der Saison können Autos auf dem gebührenpflichtigen Deichparkplatz direkt an der Überfahrt Ording geparkt werden. Auf den Strandparkplätzen darf in der Saison in der Zeit von 7:30 bis 22:30 Uhr geparkt werden. Ein Übernachten am Strand ist nicht erlaubt.

 

Fußgänger:

Auf dem Kitebuggygelände ist auf Spaziergänger besondere Rücksicht zu nehmen. Sie haben gegenüber Kitebuggyfahrern und Strandseglern immer Vorrang, und sind aus Sicherheitsgründen immer leeseitig (windabgewandte Seite) zu passieren. Auf keinen Fall dürfen Fußgänger oder andere Strandnutzer behindert oder sogar gefährdet werden. Rücksicht zu nehmen ist auch auf Vögel, welche sich zum Rasten auf dem Strand niedergelassen haben.

 

Zusatz: 

Vor Fahrtantritt sollte sich jeder Fahrer noch einmal die Vorfahrtsregeln verinnerlichen. Wegen ihres eingeschränkten Sichtfeldes ist auf Strandsegler besondere Rücksicht zu nehmen.

Bei Veranstaltungen oder Regatten kann das Gebiet für Privatfahrer gesperrt sein. Bitte informiert euch immer im Vorfeld über anstehende Veranstaltungen.

 

Achtung: Auch auf dem zum Buggyfahren freigegebenen Gelände ist auf Spaziergänger Rücksicht zu nehmen. Auf keinen Fall dürfen Fußgänger oder andere Strandnutzer behindert oder sogar gefährdet werden. Gegebenfalls sind die Besucher zu bitten, das Fahrgebiet zu verlassen. Rücksicht zu nehmen ist auch auf Vögel, welche sich zum Rasten auf dem Strand niedergelassen haben.

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:




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