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Spaß auf drei Rädern

Am Wochenende sieht man sie im Gebiet zwischen Köhlbrand-Steg und der Seebrücke in Bad über den Strand sausen: Auf dem speziell ausgewiesenen Gelände zwischen der Badestelle Bad und der Badestelle Ording finden die Kitebuggypiloten erstklassige Bedingungen für ihren Sport.

Entsprechend beliebt ist der St. Peter-Ordinger Strand. Nur vom Wind im Drachen angetrieben erreichen Kitebuggys je nach Windstärke und Beschaffenheit des Untergrunds Geschwindigkeiten von bis zu 100 Stundenkilometern. Viel Kraft und Geschicklichkeit sowie jede Menge Übung muss ein Pilot mitbringen, der das dreirädrige Gefährt mit seinem lenkbaren Vorderrad und seiner breiten, starren Hinterachse steuern will. Gelenkt wird übrigens mit den Füßen über Rasten an der Vorderradgabel.


Das Kitebuggyfahren am Strand von St. Peter-Ording ist unter folgenden Grundvoraussetzungen erlaubt:

  • Das Buggyfahren ist in St. Peter-Ording ausschließlich Fahrern erlaubt, die eine gültige Fahrlizenz nach Richtlinien der German Parakart Association Kitesailing e.V. (GPA) besitzen.
  • Das Buggyfahren ist in St. Peter-Ording nur im entsprechend ausgewiesenen Gelände erlaubt. Der Bereich ist auf der Karte gekennzeichnet.
  • Es gilt die Helmpflicht.
  • Der Kitebuggyfahrer muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
  • Der Buggy ist mit drei gut sichtbaren Segelnummern markiert (links, rechts, hinten).
  • Jeder Kitebuggypilot informiert sich vor den Fahrten über das Fahrgebiet und die örtlichen Gegebenheiten.

 

 

Verhalten auf dem Fahrgelände

 

Allgemeines: Das freigegebene Gebiet darf ab 01.06.2002 ausschließlich mit gültiger Lizenz, Haftpflichtversicherung und Segelnummern (siehe unten) genutzt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Anzeige und empfindliche Geldbuße. Die Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording kann schon am Eingang zum Strand die Lizenzen überprüfen. Dazu sind auch so genannte Strandranger auf dem Strand unterwegs. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten, die Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording hält das Hausrecht am gesamten Strand.

 

Grenzen: Das Fahren mit dem Buggy darf nur in dem ausgewiesenen Gebiet zwischen den Fußgängerbrücken "Köhlbrand" und "Bad" stattfinden. Es ist darauf zu achten, dass ein Abstand von 100 m zu den Brücken eingehalten wird , da hier auch viele Kindergruppen unterwegs sind. Zu den Dünen ist auch ein Abstand von 100 m einzuhalten, da sie eine wichtige Brutstätte für Vögel sind. Das Betreten der Dünen ist übrigens am gesamten Strand nicht gestattet, da sie durch Begehen auf Dauer zerstört werden und dann das Hinterland nicht mehr vor Sturmfluten schützen können. Zur Seeseite hin muss ein Abstand von 50 m zur "oberen Flutgrenze" eingehalten werden, da dort die meisten Spaziergänger passieren, Badegäste lagern, und sich die Wassersportzone befindet. Bei Ebbe ist der einzuhaltende Abstand zum Wasser dann natürlich größer. Die genannten Abstände gelten natürlich nicht nur für das Buggyfahren, sondern auch für Materialaufbau und Lagern. Aus Sicherheitsgründen, mit Rücksicht auf die Strandsegler und um sich nicht gegenseitig zu behindern, sollte man sein Material nicht irgendwo mitten im Fahrgebiet platzieren, sondern am Rand (möglichst Richtung Norden, parallel zum Köhlbrandsteg) unter Einhaltung der oben genannten Abstände.

 

Helmpflicht: Im Buggy herrscht Helmpflicht.

 

Mountain-Boarden: Das Kiten mit Mountain- (oder ATB-) Boards ist seitens der Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können Anzeigen und hohe Geldbußen nach sich ziehen.

 

Parken: Das Buggygebiet wird immer über die Ordinger Strandzufahrt angefahren. Anfahrtsweg: Wenn der Strandparkplatz außerhalb der Saison gesperrt ist, muß am Deichparkplatz Ording geparkt werden. Von dort aus darf mit dem Buggy langsam über den Strandparkplatz zum Fahrgebiet gefahren werden. Das Befahren des Strandparkplatzes ist nur zu diesem Zweck und außerhalb der Saison gestattet (also wenn dieser für Autos gesperrt ist). Der Strandparkplatz ist in der Saison von 07:30 Uhr - 22:30 Uhr geöffnet. Nachts darf dort kein Fahrzeug stehen.

 

Zusatz: Vor Fahrtantritt sollte sich jeder Fahrer gegebenenfalls noch einmal die Vorfahrtsregeln verinnerlichen, auf Strandsegler ist wegen ihres eingeschränkten Sichtfeldes besondere Rücksicht zu nehmen. Auf die korrekte Verhaltensweise bei der Nutzung des Fahrgebietes, insbesondere gegenüber Fußgängern, braucht wohl nicht extra hingewiesen werden.

 

Achtung: Auch auf dem zum Buggyfahren freigegebenen Gelände ist auf Spaziergänger Rücksicht zu nehmen. Auf keinen Fall dürfen Fußgänger oder andere Strandnutzer behindert oder sogar gefährdet werden. Gegebenfalls sind die Besucher zu bitten, das Fahrgebiet zu verlassen. Rücksicht zu nehmen ist auch auf Vögel, welche sich zum Rasten auf dem Strand niedergelassen haben.

 

 

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