Verhalten auf dem Fahrgelände
Allgemeines:
Das freigegebene Gebiet darf ausschließlich mit gültiger Lizenz, Haftpflichtver-sicherung und Segelnummern (siehe unten) genutzt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Anzeige und empfindliche Geldbuße. Die Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording kann schon am Eingang zum Strand die Lizenzen überprüfen. Dazu sind auch so genannte Strandranger auf dem Strand unterwegs. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten, die Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording hält das Hausrecht am gesamten Strand.
Kennzeichnung der Buggys:
Der Kitebuggy muss an beiden Seiten sowie hinten mit der Segelnummer (Schwarze Ziffern auf weißen Grund ) gekennzeichnet sein. Weiterhin wird eine gültige Jahresplakette an der rechten Segelnummer angebracht. Der Lizenzausweis muss mitgeführt werden, um auf Verlangen vorgezeigt werden zu können.
Grenzen:
Das Fahren mit dem Buggy darf nur bei Tageslicht in dem ausgewiesenen Gebiet zwischen den Fußgängerbrücken "Köhlbrand" und "Bad" stattfinden. Die nördliche und südliche Grenze des Fahrgebietes ist mit Hinweisschildern gekennzeichnet. Richtung See gilt ein Sicherheitsabstand von 50 m zur oberen Flutgrenze (der höchste Wasserstand, den die Flut im Normalfall erreicht), da dort Spaziergänger gehen, und sich die Wassersportzone befindet. Bei erhöhter Flut, oder hohem Fußgängeraufkommen ist der einzuhaltende Abstand natürlich größer, Sicherheit geht vor! Zur Dünenkante gilt ein Abstand von 100 m, um die Dünenvegetation und Tiere zu schützen. Weiterhin nutzen Versorgungsfahrzeuge die Dünenseite als Fahrstrecke.
Die genannten Abstände gelten natürlich nicht nur für das Buggyfahren, sondern auch für Materialaufbau und Lagern. Aus Sicherheitsgründen, und um sich nicht gegenseitig zu behindern, sollte man sein Material am Rand (möglichst Richtung Norden, parallel zum Köhlbrandsteg) unter Einhaltung der oben genannten Abstände aufbauen.