Alle Daten ohne Gewähr!
Die Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording möchte Ihnen den Urlaub so angenehm wie möglich machen. Dazu gehört neben guten Pensionen, Hotels und Appartements auch ein breites touristisches Angebot.
Bis zu 100 Mitarbeiter sind im Sommer für Sie beschäftigt, beraten Sie bei der Auswahl und der Buchung der Unterkunft, erarbeiten Broschüren und Informationen, schneidern maßgerechte Pauschal-Angebote.
Walking, Strandgymnastik und Radwanderungen werden von ihnen organisiert und begleitet, Konzerte und Heimatabende geplant und durchgeführt. Die Kur- und Freizeitanlagen werden gepflegt und instand gehalten. Nicht nur Dünen-Therme und Saunalandschaft, sondern auch die Außenanlagen – Kinderspielplätze, Kurwald, Promenade und viele Kilometer Wanderwege.
Der Strand wird regelmäßig gereinigt, Rettungsschwimmer sorgen für Ihre Sicherheit und es gibt auch, wie überall im Ort, öffentliche Toiletten, Kinderfeste, Strandrallyes, Schatzsuche, Beach-Volleyball werden von der Tourismus-Zentrale betreut, die Kurkonzerte finanziert. Den Jüngsten steht das Kinderspielhaus zur Verfügung.
All dies kostet Geld, mehr Geld, als ein kleiner Ort aus den Steuereinnahmen seiner Bürger aufbringen kann.
Um unseren Gästen diesen umfangreichen Service bieten zu können, gibt es die sogenannte Kurabgabe. Sie ist zweckgebunden und wird nur für die öffentlichen Einrichtungen, für Urlauber und Kurgäste verwendet. Für Ihre Kurabgabe bekommen Sie Ihre Gästekarte, die Ihnen viele geldwerte Vorteile bietet. Detailinformationen finden Sie in der Kurabgabesatzung.
Kostenlos:
Ermäßigt sind die Eintrittsgelder für:
Auch bei Ausflügen haben Sie mit unserer Gästekarte Vorteile. Die meisten Kurabgabe erhebenden Gemeinden haben rechtsverbindlich der gegenseitigen Anerkennung der Kurkarten in Schleswig-Holstein zugestimmt.
Somit hat jeder schleswig-holsteinische Uraubsgast, der im Besitz einer Kurkarte aus den nachfolgend aufgelisteten Gemeinden ist, die Möglichkeit zum einmaligen kurtaxfreien Besuch (im Rahmen eines Tagesausfluges) einer in der Liste aufgeführten schleswig-holsteinischen Tourismusgmeinde. Dabei ist nicht nur der Strandbesuch in diese Regelung einbezogen, sondern auch die Nutzung von anderen mit der Kurkarte vergünstigten Einrichtungen oder der Besuch von Veranstaltungen
Nordsee | Ostsee | Binnenland |
Albersdorf | Blekendof | Bad Bramstdt |
Büsum | Burg auf Fehmarn | Bad Malente |
Büsumer Deichhausen | Dahme | Bad Schwartau |
Dagebüll | Eckernförde | Bosau |
Friedrichskoog | Glücksburg | Dersau |
Hallig Hooge | Großenbrode | Eutin |
Hallig Langeneß / Oland | Grömitz | Mölln |
Helgoland | Heikendorf | Plön |
List / Sylt | Heiligenhafen |
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Lunden / Dithmarschen | Hohwacht |
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Nieblum / Föhr | Laboe |
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Nordstrand | Neustadt / Perlzerhaken / Rettin |
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Norddorf / Amrum | Scharbeutz |
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Pellworm | Schönberg |
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Rantum / Sylt | Schönhagen |
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Schobüll | Schwedeneck |
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St. Peter-Ording | Sehlendorfer Strand |
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Sylt-Ost | Sierksdorf |
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Tönning | Strande |
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Utersum / Föhr | Timmendorfer Strand |
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Vollerwiek | Travemünde |
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Westerdeichstrich | Weissenhäuser Strand |
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Wittdün / Amrum |
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Wyk auf Föhr |
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Sie erhalten Ihre Gästekarte bei Ihrer Ankunft vom Vermieter. Erfolgt dies nicht, sprechen Sie Ihren Vermieter auf Ihre persönliche Gästekarte an.
Die Kurabgabe wird gemäß gesetzlicher Grundlage erhoben, der Betrag wird auf der Karte eingetragen. Bei vorzeitiger Abreise wird die Abgabe anteilig erstattet.
Gästekartenpreise:
- Täglich 3,00 EUR vom 01.06. bis 30.09.
- Täglich 2,00 EUR im Zeitraum 01.03. - 31.05. / 01.10. - 31.10.
- Täglich 1,00 EUR im Zeitraum 01.11. - 28.02.
- Alleinreisende Kinder 0,50 EUR pro Tag
Kinder bis 18 Jahre in Begleitung ihrer Eltern sind kurabgabefrei.