Alle Daten ohne Gewähr!

Wenn Sie sich ein neues Auto oder einen Fernseher kaufen, dann entsteht zwischen Ihnen und dem Verkäufer ein Vertragsverhältnis. Buchen Sie in einem Reisebüro oder privat eine Reise, dann geschieht dies zu den dort geltenden Reisebedingungen, es entsteht damit ein Vertragsverhältnis. Solche Verträge sind von beiden Vertragspartnern einzuhalten.
Wenn Sie nun mit dem Vermieter eines Hotels, einer Pension oder einer Ferienwohnung vereinbaren, dass dieser Ihnen für die Dauer Ihres Urlaubs zu einem vereinbarten Preis ein Zimmer oder eine Ferienwohnung reserviert, dann ist dies ein Vertrag, der vom Vermieter und vom Gast einzuhalten ist.
Mit einer mündlichen oder schriftlichen Unterkunftsreservierung haben Sie mit Ihrem zukünftigen Gastgeber/ Vermieter einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.
Dabei gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrages aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und zusätzlich die Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA).
Deshalb empfehlen wir vor Abschluss des Vertrages:
Treffen Sie bitte klare Vereinbarungen und halten Sie diese schriftlich fest. Auch Telefongespräche sollten anschließend schriftlich bestätigt werden und im Mietvertrag enthalten sein.
Wichtige Punkte des Mietvertrages sind z. B.:
Ein Buchungsrücktritt sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen.
Stornogebühren werden entsprechend der gesetzlichen Regelung
erhoben.
Nach der heute allgemein gültigen Rechtssprechung beträgt
der Schadensersatz bei
des vertraglich vereinbarten Preises.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Die Zimmer- und Appartementvermittlung St. Peter-Ording ist Ihnen gerne bei der Vermittlung einer Reiseversicherung behilflich.
Tel. 04863-999 155 - E-Mail: info(at)tz-spo.de
Gastgeber und Gast sind zu beiden Seiten verpflichtet, bei Abweichungen vom Mietvertrag, dies schriftlich zu belegen, z. B.: die Wohneinheit ist für max. 4 Personen geeignet und der Gast möchte eine weitere Person mitbringen (diese Veränderung ist mit dem Vermieter abzustimmen). Preisliche Abweichungen zum Gastgeberverzeichnis sind im Mietvertrag aufzuschlüsseln. Unsauberkeit, Schadhaftigkeit und fehlende Ausstattung des Mietobjektes sind dem Gastgeber umgehend am Anreisetag mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.